
BetriebsanleitungEine rechtskonforme Betriebsanleitung muss neben einer Reihe von formalen Informationen sämtliche Angaben enthalten, die für einen sicheren Umgang mit dem Produkt während der gesamten Lebensdauer bis hin zur Entsorgung erforderlich sind. Die EG-Maschinenrichtlinie definiert detailliert die erforderlichen Mindestangaben für eine Betriebsanleitung. Dazu zählen im Wesentlichen:
Anstelle des Begriffs „Betriebsanleitung" werden - selbst in Gesetzen, Richtlinien und Normen - verschiedene Synonyme verwendet, die jedoch unterschiedliche Bedeutung haben. Dazu zählen „Benutzerinformation“, „Gebrauchsanleitung“, „Bedienungsanleitung“, „Gebrauchsanweisung" oder „Betriebsanweisung". |
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