Betriebsanleitung

Eine rechtskonforme Betriebsanleitung muss neben einer Reihe von formalen Informationen sämtliche Angaben enthalten, die für einen sicheren Umgang mit dem Produkt während der gesamten Lebensdauer bis hin zur Entsorgung erforderlich sind.

Die EG-Maschinenrichtlinie definiert detailliert die erforderlichen Mindestangaben für eine Betriebsanleitung. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung einschließlich Hinweisen auf vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen
  • Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsplätze
  • Anleitungen zum Transport, zur Installation, Inbetriebnahme und Demontage
  • Hinweise auf Restgefahren
  • Beschreibung der Einrichtungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, soweit sie vom Benutzer durchgeführt werden können
  • Spezifikationen der Ersatzteile
  • Hinweise zur Entsorgung

Anstelle des Begriffs „Betriebsanleitung" werden - selbst in Gesetzen, Richtlinien und Normen - verschiedene Synonyme verwendet, die jedoch unterschiedliche Bedeutung haben. Dazu zählen „Benutzerinformation“, „Gebrauchsanleitung“, „Bedienungsanleitung“, „Gebrauchsanweisung" oder „Betriebsanweisung".

 
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