Betriebsanweisung

Der Begriff „Betriebsanweisung" wird oft fälschlicherweise mit „Betriebsanleitung" gleichgesetzt bzw. verwechselt. Zwischen diesen beiden Begriffen besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied.

Die „Betriebsanleitung" ist Bestandteil der Technischen Dokumentation, die vom Hersteller eines Produkts erstellt wird und mit dem Produkt ausgeliefert werden muss. Sie enthält demzufolge produktspezifische Informationen.

Eine „Betriebsanweisung" hingegen dient zum Schutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und regelt betriebsspezifische Abläufe wie z.B. das Verhalten im Gefahrenfall. Die Erstellung einer Betriebsanweisung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers.

 
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